Die Gestaltungsmöglichkeiten von Nachlassregelungen bieten viel Raum, um Vermögen steuerfrei oder zumindest steueroptimiert zu übertragen. Wer diese Regelungen zu Lebzeiten trifft, kann sein Vermögen mit geringer oder sogar ganz ohne steuerliche Belastungen vererben. Fehlende Regelungen führen hingegen oft zu einer unangemessen hohen Belastung durch Erbschaftsteuer und gegebenenfalls auch zu hohen Ertragsteuern.
Dabei spielt die Vermögensaufteilung bei Eheleuten eine wesentliche Rolle, beispielsweise durch die Ausschöpfung steuerlicher Freibeträge und die Nutzung von Progressionsvorteilen. Bei einer Übertragung zu Lebzeiten – mit oder ohne Vorbehaltsnießbrauch – können steuerliche Freibeträge mehrfach genutzt und Progressionsvorteile in Anspruch genommen werden.
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Wir erstellen für Sie eine Übersicht Ihres Vermögens unter Berücksichtigung der steuerlichen Bewertungsvorschriften und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zur steuerlich optimierten Übertragung zu Lebzeiten oder beraten Sie bei der Ausarbeitung testamentarischer Nachfolgelösungen. Zudem erstellen wir steuerliche Bewertungen von Unternehmen und Immobilien.
Im Bereich des Erbrechts und der Schenkung stehen häufig steuerliche und rechtliche Fragen im Vordergrund. Ob es um den Freibetrag bei der Erbschaftssteuer, die optimale Gestaltung eines Testaments oder die Planung der Unternehmensnachfolge geht – wir, als erfahrene Experten für Erbrecht, stehen Ihnen zur Seite. Eine vorausschauende Vermögensübertragung hilft, Erbstreitigkeiten zu vermeiden und Steuerbelastungen zu minimieren.
Bei einer Erbschaft wird in vielen Fällen die Erbschaftssteuer fällig. Durch die gezielte Nutzung des Freibetrags bei der Erbschaftssteuer können hohe Steuerbelastungen vermieden werden. Wir beraten Sie umfassend zu den verschiedenen Freibeträgen, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren, und zeigen Ihnen Wege, wie Sie mit der Schenkungssteuer Vermögen noch zu Lebzeiten übertragen und steuerliche Vorteile nutzen können.
Die Unternehmensnachfolge ist ein weiteres wichtiges Thema im Erbrecht. Eine frühzeitige Regelung sichert nicht nur den Fortbestand Ihres Unternehmens, sondern reduziert auch die steuerlichen Belastungen. Unsere Experten für Erbrecht begleiten Sie dabei, die Nachfolge in Ihrem Unternehmen rechtlich abzusichern und mögliche Ansprüche auf den Pflichtteil zu klären.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Testaments, das den Anforderungen der Erbschaftssteuer gerecht wird und Ihre Wünsche berücksichtigt.
Eine besonders beliebte Form der Nachlassregelung für Ehepaare ist das Berliner Testament. Hierbei setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein, was den Ehepartner absichert. Wir helfen Ihnen, diese Form des Testaments korrekt zu gestalten und beraten Sie auch zu möglichen Pflichtteilsansprüchen, die durch diese Regelung entstehen können.
Die enge Zusammenarbeit mit einem Notar stellt sicher, dass Ihr Testament alle formalen Anforderungen erfüllt.
Bei vielen erbrechtlichen Themen sind die Notarkosten ein wichtiger Aspekt. Insbesondere bei der Erstellung eines Testaments oder bei Schenkungen ist die notarielle Beurkundung oftmals zwingend erforderlich. Wir klären Sie über die anfallenden Kosten auf und beraten Sie umfassend zu den Rechten Ihrer Erben, wie beispielsweise dem Pflichtteil, der auch bei testamentarischen Regelungen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
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